In eiligen Fällen kann auch eine Grenzsperre gerichtlich verhängt werden, so dass der Grenzübertritt des betreffenden Elternteils mit den Kindern verhindert wird.
Rechtsexpertin Katrin Haller weiß Rat.
Bestehen allerdings konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der andere Elternteil das Kind ins Ausland entführen will, kann die Herausgabe der Reisepässe ausnahmsweise verweigert werden.
Urlaub und gemeinsames Sorgerecht Die zentrale Vorschrift ist.
Antwort von nightingale am 04.
Die Ausgestaltung des Umgangsrechts ist abhängig von Alter und Bedürfnissen des Kindes.